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2-€-ұ԰쳾üԳ

Gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euroraum

Jedes Land, das den Euro als offizielle Währung verwendet, kann pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben. Dabei handelt es sich stets um 2-€-üԳ. Sie haben dieselben Merkmale und Eigenschaften wie normale 2-€-üԳ und auch dieselbe gemeinsame Seite. Der Unterschied besteht in der besonderen Gestaltung der nationalen Seite.

2-€-ұ԰쳾üԳ sind überall im Euroraum gesetzliches Zahlungsmittel. Das bedeutet, dass sie so verwendet werden können wie alle anderen Euro-üԳ, und sie müssen auch genauso akzeptiert werden.

Die meisten Gedenkmünzen erinnern an Jahrestage historischer Ereignisse oder weisen auf aktuelle Geschehnisse hin, die kulturell bedeutsam sind. So wurde die allererste 2-€-Gedenkmünze 2004 von Griechenland ausgegeben. Anlass waren die Olympischen Spiele in Athen.

Die EZB ist dafür zuständig, das maximale Ausgabevolumen von üԳ – auch von Gedenkmünzen – durch die einzelnen Länder zu genehmigen. Für Gestaltung und Ausgabe sind jedoch nach wie vor die Länder verantwortlich.

Von allen Ländern des Euroraums gemeinsam ausgegebene üԳ

Bislang sind fünf Gedenkmünzen gemeinsam ausgegeben worden:

  1. im März 2007 anlässlich des 50. Jahrestags des Vertrags von Rom,
  2. im Januar 2009 anlässlich des 10. Jahrestags der Wirtschafts- und Währungsunion,
  3. im Januar 2012 anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Einführung der Euro-Banknoten und ‑üԳ,
  4. im August 2015 anlässlich des 30‑jährigen Jubiläums der Flagge der Europäischen Union
  5. und im Juli 2022 anlässlich des 35-jährigen Bestehens des Erasmus-Programms.

In der Regel kann jedes Land nur zwei 2-€-ұ԰쳾üԳ pro Jahr ausgeben. In Ausnahmefällen kann eine dritte Münze ausgegeben werden, wenn dies gemeinsam mit allen Ländern des Euroraums erfolgt. Außerdem muss der Anlass ein für ganz Europa bedeutsames Ereignis sein.

Die nationalen Seiten dieser gemeinsam ausgegebenen üԳ haben ein identisches Design. Hinzu kommen jeweils der Name des Ausgabelands und der Anlass der Ausgabe in der jeweiligen Landessprache.

Aktualisierung der Website über die 2-€-ұ԰쳾üԳ

Anders als bei Euro-Banknoten sind für Euro-üԳ die einzelnen Länder und nicht die EZB zuständig.

Wenn ein Land vorhat, eine 2-€-Gedenkmünze herauszubringen, muss es die Europäische Kommission darüber informieren, aber nicht die EZB. Die Kommission veröffentlicht die betreffenden Informationen in der  .

Das mehrsprachige Amtsblatt ist die maßgebliche Quelle, auf die sich die EZB bei der Aktualisierung ihrer Webseiten über Euro-üԳ stützt. Das Meldeverfahren, die Übersetzung der Texte in 23 Sprachen und die Veröffentlichung können einige Zeit in Anspruch nehmen. Die EZB-Webseiten über Euro-üԳ sind daher unter Umständen nicht immer auf dem neuesten Stand.

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